Infos zur Haftung der Arbeitgeber  vom Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wann haftet der Arbeitgeber auf Schadensersatz?

 

Die Voraussetzungen für eine Haftung auf Schadensersatz sind

 

  • Verstoß gegen rechtliche Pflichten
  • Dadurch Verursachung eines Schadens
  • Vorsätzlich oder zumindest fahrlässiges Handeln.

 

 

Beispiele für eine Haftung des Arbeitgebers

 

  • Ein Arbeitsplatz wird unter Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ausgeschrieben (z.B.: „Wir suchen jungen Baggerfahrer“) eine solche Anzeige stellt eine Diskriminierung wegen Alter und Geschlecht dar.
  • Der Arbeitgeber sichert die Einstellung zu und schließt dann keinen Arbeitsvertrag ab.
  • Unzureichender Schutz des Arbeitnehmers und der persönlichen Sachen des Arbeitnehmers.
  • Unterlassene Abführung von Sozialabgaben und Steuern.
  • Verspätete Erteilung eines Endzeugnisses.
  • Verspätete Herausgabe von Arbeitspapieren.
  • Geldbußen wegen Überschreitung der Lenkzeiten im Güterfernverkehr, sofern dargelegt werden kann, dass der Arbeitgeber aufgrund seiner Anordnung derartige Geldbußen zumindest billigend in Kauf genommen hat.
  • Beschädigung am Arbeitnehmer-Pkw: Eine Besonderheit liegt vor, wenn der Arbeitgeber vom Arbeitnehmer verlangt, dass betriebliche Fahrten mit dem eigenen Pkw durchgeführt werden. Geschieht hierbei ein Unfall, muss der Arbeitgeber den Schaden ersetzen und zwar ohne dass ein Verschulden des Arbeitgebers vorliegt.

 

 

Welche Einschränkungen gibt es?

 

Der Arbeitgeber haftet nur teilweise, sofern

 

  • den Arbeitnehmer ein Mitverschulden trifft.

 

Mit welcher Quote der Arbeitnehmer mithaftet richtet sich nach der Höhe seines eigenen Verschuldens und dem von ihm gesetzten Verursachungsbeitrag zum Schaden.

 

Der Arbeitgeber haftet nicht

 

  • für Personenschäden die durch eine betriebliche Tätigkeit verursacht wurden (Arbeitsunfall);

  • kein Vorsatz vorliegt und

  • es sich um keinen Wegeunfall handelt.

 

In diesen Fällen kann der Arbeitnehmer allerdings seine Ansprüche gegen den gesetzlichen Unfallversicherer geltend machen. Allerdings zahlt dieser kein Schmerzensgeld.

 

Beachte:

Bei einem Arbeitsunfall, den der Arbeitgeber nicht vorsätzlich verursacht hat, bekommt der Arbeitnehmer weder vom Arbeitgeber noch vom gesetzlichen Unfallversicherer Schmerzensgeld.

 

 

Ausschlussfristen  und Form beachten!

 

Der Arbeitnehmer sollte den Arbeitsvertrag und einen eventuell einschlägigen Tarifvertrag prüfen. Dort ist oftmals geregelt, dass man solche Ansprüche per Einschreiben geltend machen muss. Ferner ist auf Ausschlussfristen zu achten, die dazu führen können, dass sämtliche Ansprüche verfallen, sofern diese nicht rechtzeitig schriftlich oder auch gerichtlich geltend gemacht werden.

 

 

Gerne helfen wir Ihnen!

 

Gerne beraten und unterstützen wir Sie in allen Rechtsfragen im Arbeitsrecht und in der rechtlichen Auseinandersetzung.

 

Auf Wunsch übernehmen wir die Verhandlungen. Sowohl die vorgerichtliche als auch die gerichtliche Korrespondenz wird über uns geführt, so dass Sie durch den Rechtsstreit möglichst wenig belastet werden.

 

Selbstverständlich erfolgt die Vorgehensweise stets in Abstimmung mit Ihnen als Auftraggeber. Wenn es die Situation erfordert, halten wir uns auf Wunsch auch gerne im Hintergrund, damit das Arbeitsverhältnis nicht unnötig belastet wird.

 

Besteht eine Rechtsschutzversicherung kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihres Rechtsschutzversicherers.

 

Sämtliche Fristen werden von uns überwacht.

 

Gerichtliche Schritte werden wir in Abstimmung mit Ihnen einleiten.

 

Bitte beachten Sie, dass zur Beratung und Durchsetzung Ihrer Rechte folgende Unterlagen, sofern vorhanden, benötigt werden:

 

  • Arbeitsvertrag
  • Lohnabrechnungen
  • Betriebsvereinbarungen
  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Zeugnis
  • Vorgesehener Aufhebungsvertrag
  • Ausdruck Überstunden-Konto
  • Sämtliche sonstigen einschlägigen Unterlagen die Sie mit der vorliegenden Rechtsproblematik erhalten haben.

 

Hinweis

 

Die Rechtsinformationen auf dieser Internetseite sind selbstverständlich kostenfrei. Bitte beachten Sie jedoch die Hinweise.

 

 

Hier finden Sie uns

 

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