Die Voraussetzungen für eine Haftung auf Schadensersatz sind
Beispiele für eine Haftung des Arbeitgebers
Welche Einschränkungen gibt es?
Der Arbeitgeber haftet nur teilweise, sofern
den Arbeitnehmer ein Mitverschulden trifft.
Mit welcher Quote der Arbeitnehmer mithaftet richtet sich nach der Höhe seines eigenen Verschuldens und dem von ihm gesetzten Verursachungsbeitrag zum Schaden.
Der Arbeitgeber haftet nicht
für Personenschäden die durch eine betriebliche Tätigkeit verursacht wurden (Arbeitsunfall);
kein Vorsatz vorliegt und
es sich um keinen Wegeunfall handelt.
In diesen Fällen kann der Arbeitnehmer allerdings seine Ansprüche gegen den gesetzlichen Unfallversicherer geltend machen. Allerdings zahlt dieser kein Schmerzensgeld.
Beachte: |
Bei einem Arbeitsunfall, den der Arbeitgeber nicht vorsätzlich verursacht hat, bekommt der Arbeitnehmer weder vom Arbeitgeber noch vom gesetzlichen Unfallversicherer Schmerzensgeld. |
Der Arbeitnehmer sollte den Arbeitsvertrag und einen eventuell einschlägigen Tarifvertrag prüfen. Dort ist oftmals geregelt, dass man solche Ansprüche per Einschreiben geltend machen muss. Ferner ist auf Ausschlussfristen zu achten, die dazu führen können, dass sämtliche Ansprüche verfallen, sofern diese nicht rechtzeitig schriftlich oder auch gerichtlich geltend gemacht werden.
Gerne beraten und unterstützen wir Sie in allen Rechtsfragen im Arbeitsrecht und in der rechtlichen Auseinandersetzung.
Auf Wunsch übernehmen wir die Verhandlungen. Sowohl die vorgerichtliche als auch die gerichtliche Korrespondenz wird über uns geführt, so dass Sie durch den Rechtsstreit möglichst wenig belastet werden.
Selbstverständlich erfolgt die Vorgehensweise stets in Abstimmung mit Ihnen als Auftraggeber. Wenn es die Situation erfordert, halten wir uns auf Wunsch auch gerne im Hintergrund, damit das Arbeitsverhältnis nicht unnötig belastet wird.
Besteht eine Rechtsschutzversicherung kümmern wir uns um die Deckungszusage Ihres Rechtsschutzversicherers.
Sämtliche Fristen werden von uns überwacht.
Gerichtliche Schritte werden wir in Abstimmung mit Ihnen einleiten.
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