Infos zur Prozesskostenhilfe vom Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wann bekomme ich Prozesskostenhilfe?

 

Sie erhalten Prozesskostenhilfe, sofern Sie

 

  • nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können und
  • die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

 

 

Sie müssen also bedürftig im Sinne des Gesetzes sein und es müssen hinreichende Erfolgsaussichten bestehen. Ob Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse Prozesskostenhilfe zulassen, können Sie prüfen unter

 

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Ob die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichend Erfolg bietet, kann ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht regelmäßig beurteilen.

 

 

Rückforderung gewährter Prozesskostenhilfe

 

Prozesskostenhilfe kann vom Gericht zurückgefordert werden, wenn sich herausstellen sollte, dass

 

  • das Streitverhältnis bewusst falsch dargestellt wurde
  • unrichtige Angaben über die persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht wurden
  • sich Ihre persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb von vier Jahren verbessern.
  • sie länger als drei Monate mit einer eventuellen Ratenzahlungsverpflichtung in Verzug geraten.

 

 

Hier finden Sie uns

 

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